Corona-Update zum Heimspiel: Testmöglichkeit vor Ort!

Update, 26. November: Achtung SGL-Fans! Es wird am Samstag vor dem Spiel gegen die TGS Pforzheim, zu dem die 2G-Plus-Regelung gilt, auch direkt an der Heinrich-Beck-Halle eine Teststation geben. Dort können sich Kurzentschlossene von 18 Uhr bis ca. 20 Uhr testen lassen.

Unter www.mnws-testcenter.de können sie sich unter der Option “Vor Ort Termin mit Code” mit dem Code 524DWW102 für den Test registrieren.

Dennoch bitten wir alle Fans der SG Leutershausen und der TGS Pforzheim, bereits getestet zum Spiel anzureisen, um lange Wartezeiten und Stress vor einem hoffentlich schönen Handballabend zu vermeiden.

Achtung! Corona-Hinweis zu Alarmstufe II

Erstmeldung, 25. November: Corona-Update: Ab jetzt gilt 2G-Plus. Angesichts steigender Infektionszahlen hat die baden-württembergische Landesregierung eine weitere Verschärfung der Corona-Regeln beschlossen und in diesem Zusammenhang die Alarmstufe II ausgerufen. Die neue Verordnung ist ab sofort in Kraft und wirkt sich auf die Zutrittsregeln und Kapazitätsgrenzen für Veranstaltungen in der Heinrich-Beck-Halle aus.

Was ändert sich in der Alarmstufe II? In der Alarmstufe II gilt die 2G-Plus-Regel. Wie bereits in der Alarmstufe I sind nur Geimpfte und Genesene zutrittsberechtigt – allerdings benötigen sie nun zusätzlich einen zertifizierten, negativen Antigen-Schnelltest (max. 24 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn) oder PCR-Test (maximal 48 Stunden alt bei Spiel- bzw. Veranstaltungsbeginn).

Das Schnell-Testcenter an der Sachsenhalle in Hirschberg hat ab sofort wieder geöffnet (z.B. am Samstag von 15 bis 19 Uhr). Wir empfehlen, schon jetzt einen Termin zu buchen und sich ganz bequem und ohne großen Zeitaufwand dort test zu lassen. Klicken Sie hier.
Auch die Stern-Apotheke in Großsachsen bietet Schnelltests an. Es sind noch limitiert Termine frei. Klicken Sie hier.
Gleichzeitig werden wir eine Lösung vor Ort anbieten, zu der wir frühzeitig weitere Informationen bekannt geben.

*Schülerinnen oder Schüler einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule müssen keinen Testnachweis vorlegen bzw. sind vom dem Zutritts- und Teilnahmeverbot ausgenommen. Da sie regelmäßig drei Mal pro Woche in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage des Schülerausweises, einer Schulbescheinigung, einer Kopie des letzten Jahreszeugnisses, eines Schüler-Abos oder eines sonstigen schriftlichen Nachweises der Schule. Die Ausnahme gilt nur für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 17 Jahre.